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EXISTENZGRÜNDUNG

Wir bieten Ihnen rechtliche und betriebswirtschaftliche Unterstützung bei Ihrer Gründung einer Kapital-, Personengesellschaft oder Einzelunternehmung an:



Außerdem zählen wir zu den ‚fachkundigen Stellen’ gem. § 57 II Nr. 2 SGB III, die eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen können.

Auf diesem Gebiet arbeiten wir mit allen lokalen Kreditinstituten eng zusammen, weil wir nachweislich die für die Existenzgründung benötigten entscheidungsrelevanten Unterlagen mundgerecht zusammenstellen.